Die Erdbestattung
Bei der Erdbestattung unterscheidet man zwischen drei Grabarten.

  • Wahlgrab
  • Reihengrab
  • Anonyme Erdbestattung


Wahlgrab

Wahlgräber sind häufig Doppel- oder Familiengräber. Sie werden individuell von Betroffenen oder Angehörigen ausgewählt. Je nach Art und Größe können mehrere Beisetzungen an einer Grabstelle vorgenommen werden. Zusätzlich können in einem Wahlgrab bis zu vier Urnen bestattet werden
Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, kann jedoch bei einer Wahlgrabstätte verlängert werden.
Die Verlängerung des Nutzungsrechts (in der Regel bei einer weiteren Bestattung) erfordert die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Die Ruhefrist beträgt je nach Friedhof 20 bis 40 Jahre.

Reihengrab

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. Reihengräber werden nur für eine Bestattung/Beisetzung zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden.


Anonyme Erdbestattung (steht nicht auf allen Friedhöfen zur Verfügung)

Diese Bestattung findet auf besonderen Grabfeldern innerhalb des Friedhofsgeländes statt. Dabei wird das einzelne Grab nicht extra ausgewiesen. Als Sonderform ohne individuelle Grabstelle ist mancherorts das Rasen-Reihengrab mit Liegestein möglich.
Die Grabpflege übernimmt hierbei die Friedhofsverwaltung. Es besteht jedoch die Möglichkeit an zentralen Stellen Grabschmuck abzulegen.


Die Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg.
Die Sargauswahl unterliegt hierbei keinen besonderen gesetzlichen Vorschriften.
Vor Durchführung der Einäscherung ist eine amtsärztliche Untersuchung oder die staatsanwaltliche Freigabe gesetzlich vorgeschrieben.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten eine Trauerfeier stattfinden zu lassen.

1. vor der Kremierung im Sarg ( die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt)

2. die Urnentrauerfeier mit anschließender Beisetzung

Auch hierbei gibt es drei Grabarten. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer Erdbestattung.

  • Urnenwahlgrab
  • Urnenreihenngrab
  • Urnengemeinschaftsgrab(anonyme Beisetztung ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle)


Die Seebestattung
Nach der Kremierung wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone(speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) dem "Rauhen Grund" übergeben.
Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „Rauhem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird.
Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer.Von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.
Seeurnen bestehen aus entsprechenden Materialien wie Zellulose, gepresstem Sandstein oder anderen Mineralien (u. a. niedrig gebrannte Keramikgefäse) und lösen sich innerhalb kurzer Zeit (Vorgabe des Deutschen Hydrographischen Institutes) nach der Beisetzung vollständig im Wasser auf.
Die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung werden in das Schiffslogbuch eingetragen. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen eine Urkunde mit diesen Koordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.
Die Angehörigen können der Seebestattung beiwohnen.


Individuelle Arten
Alternativ zu diesen traditionellen Bestattungsformen existieren noch folgende Bestattungsarten. Diese Grabarten stehen nicht auf allen Friedhöfen zur Verfügung.

  • Baumbestattung
  • Felsbestattung
  • Alm-Wiesenbestattung
  • Diamantbestattung