Was ist zu Tun wenn ein Trauerfall eintritt?

Daran ist zuerst zu denken:

Wenn jemand zu Hause stirbt, muss zunächst ein Arzt, am besten der Hausarzt, benachrichtigt werden, um den Totenschein auszustellen.
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung darum.

Nun sollte ein
Bestatter
gerufen werden. Sie haben immer das Recht, den Bestatter frei zu wählen. Keiner kann und darf Ihnen vorschreiben, wen Sie wählen, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist.

Sollte z.B. bei einem sog. "unaufgeklärten Todesfall" eine Beschlagnahmung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft und bereits im Auftrag der Behörde eine Überführung erfolgt sein, sind Sie nicht verpflichtet, dieses Institut mit der Bestattung zu beauftragen.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns
in dieser Situation Ihr Vertrauen schenken.
Sie erreichen uns rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer:

                      0 23 61 - 16 111

In einem Gespräch werden alle Einzelheiten für eine Bestattung festgelegt. Wir können selbstverständlich auch außerhalb des Ruhrgebietes jederzeit tätig werden.


H
ilfreich ist es, wenn folgende Unterlagen bereitgehalten werden:


- Das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
  (bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil)
- den Personalausweis
- die Rentennummer
- die Krankenversicherungskarte
- Lebens-, bzw. Sterbegeldversicherungspolicen
- bei vorhandenen Wahlgräbern die Graburkunde

Auf diese Weise können wir frühzeitig die zahlreichen Behördengänge erledigen, die der Gesetzgeber vorschreibt und mit denen sich die meisten Angehörigen nicht unnötig belasten wollen.