Selbst den letzten Weg bestimmen!
Für viele Menschen in unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod immer noch ein Tabuthema.
Gedanken über das Sterben und die nachfolgende Bestattung werden meist verdrängt. Bei einem eintretenden Todesfall sind die Angehörigen häufig überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen und gleichzeitig die Bestattung "im Sinne des Verstorbenen" durchzuführen.
Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, alles Notwendige zu Lebzeiten selbst zu regeln: Sie bestimmen, was im Todesfall zu tun ist und haben das gute Gefühl, für die nötige finanzielle Absicherung gesorgt zu haben. Darüber hinaus können Sie sich darauf verlassen, dass alle erforderlichen Formalitäten, Ämter- und Behördengänge professionell und zuverlässig durchgeführt werden.
Werden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Seit die gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld im Jahre 2004 aus ihren Leistungen gestrichen haben, ist die private Vorsorge wichtiger denn je.
Eine Bestattung soll das Leben des Verstorbenen auf persönliche und würdevolle Weise widerspiegeln. Damit solch eine Beisetzung realisiert werden kann, ohne das dadurch finanzielle Probleme für die Hinterbliebenen entstehen, ist die Trauerfall-Vorsorge geschaffen.
Die Vorteile auf einen Blick:
Sie wählen die Versicherungssumme
(ab 3.000 Euro, bis 12.500 Euro).Sie bestimmen die Dauer der Beitragszahlung
zum Beispiel bis zum 65. oder 85. Lebensjahr.Vertragsabschluss auf Wunsch ohne Gesundheitsprüfung.
Statt regelmäßiger Monatsbeiträge können Sie sich auch
für eine Einmalzahlung entscheiden.Ihr Vertrag kann jederzeit an Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst werden.
Sie erhalten Schutz ab der ersten Beitragszahlung!
Ihr Versicherungsschutz besteht ein Leben lang,
auch nach Ende der Beitragszahlungen.Wir bieten Ihnen kostenlose Zusatzleistungen
für alle minderjährigen Kinder.Der Versicherungsschutz besteht auch im Ausland.
Im Bedarfsfall erledigt sie alle Formalitäten und veranlasst
die Rücküberführung nach Deutschland.Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme unverzüglich
an einen Angehörigen, die vertraglich bestimmte Person,
oder den ausgewählten Treuhänder (=Bestatter) ausgezahlt.
Die Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt, wenn sie für die Bestattung genutzt wird.